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Urteil: Geringer Mehrverbrauch ist kein Sachmangel

Autofahrer haben nicht das Recht einen Neuwagen zurückzugeben, wenn er geringfügig mehr Treibstoff verbraucht, als vom Hersteller angegeben wurde.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe berechtige eine Überschreitung um weniger als zehn Prozent nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. (Az.: VIII ZR 19/05).

Der Wert des Neuwagens werde durch eine solche Abweichung nur unerheblich gemindert, eine Rückabwicklung des Vertrages sei in diesen Fällen unverhältnismäßig. Das berichtet die Zeitschrift „BGH-Report“ aus Köln.


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