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Urteil: Geringer Mehrverbrauch ist kein Sachmangel

Autofahrer haben nicht das Recht einen Neuwagen zurückzugeben, wenn er geringfügig mehr Treibstoff verbraucht, als vom Hersteller angegeben wurde.
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Von u.b. am 13.10.2007 um 11:53 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 468 views