Urteil: Geringer Mehrverbrauch ist kein Sachmangel
Autofahrer haben nicht das Recht einen Neuwagen zurückzugeben, wenn er geringfügig mehr Treibstoff verbraucht, als vom Hersteller angegeben wurde.
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Von u.b. am 13.10.2007
um 11:53 Uhr
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