Motorrad-Freizeitspaß mit Folgen
Bei schönem Wetter sieht man häufig ganze Pulks von Motorradfahrern auf der Straße. Doch das gemütliche nebeneinander Herfahren ist verboten und führt zu einem Haftungsverzicht, warnt die ARAG-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg.
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