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Verkehrsrecht 2015: Das ändert sich für Fahrzeughalter

Auch 2015 müssen sich Deutschlands Verkehrsteilnehmer und Fahrzeughalter auf einige Neuerungen im Verkehrsrecht sowie wichtige Änderungen im Straßenverkehr einstellen.

Brachte 2014 vor allem die Warnwestenpflicht und einen überarbeiteten Bußgeldkatalog, so stehen für 2015 unter anderem neue Vorgaben für Verbandskästen, QR-Codes auf Nummernschildern und neue Möglichkeiten bei der An- bzw. Abmeldung von Fahrzeugen ins Haus. Die heiß diskutierte Pkw-Maut hingegen soll erst ab 2016 erhoben werden.

Wer nächstes Jahr ein Auto, Motorrad oder anderes Fahrzeug abmelden möchte, muss sich dazu nicht mehr persönlich zu seiner örtlichen Zulassungsbehörde begeben, sondern kann dies alternativ auch vom heimischen Computer aus via Internet erledigen. Zu diesem Zweck will das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ein spezielles Internetportal einrichten, das zum 01. Januar 2015 online geschaltet werden soll – so zumindest die Planung. Hinter den Kulissen kursieren jedoch noch Zweifel, ob dieser Termin eingehalten werden kann. Laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) ist vorgesehen, der „internetbasierten Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges“ später noch die Online-Zulassung und -Wiederzulassung folgen zu lassen. Bei Anmeldungen ab Januar 2015 sollen Nummernschilder und Fahrzeugschein außerdem einen QR-Code erhalten.

Für neue Dieselfahrzeugtypen gilt ab Jahresbeginn zudem die neue Abgasnorm Euro 6. Sie zielt darauf ab, den Ausstoß von Partikeln und Stickoxiden spürbar zu senken. Im Hinblick auf die Umweltplaketten ändert sich durch die Emissionsnorm 6 nichts – die grünen Plaketten für „Euro 4-“ oder „Euro 5“-Fahrzeuge sichern auch weiterhin die Zufahrt zu den Innenstädten.

In den ab 2015 angebotenen Neuwagen wird sich dann auch das automatische Notrufsystem E-Call (emergency call) befinden. Es ist vom kommenden Oktober an europaweit für alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen vorgeschrieben. Das im Fahrzeug eingebaute Gerät setzt bei einem Verkehrsunfall selbsttätig einen Notrufnummer an die Telefonnummer 112 ab.

Verbandskästen muss ab 2015 die geänderte DIN-Vorschrift 13164 erfüllen, die neuste medizinische Erkenntnisse berücksichtigt. Alte Verbandskästen dürfen jedoch noch bis zu ihrem Verfallsdatum weiter genutzt werden. ampnet/jri


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