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Verkehrsregeln – Blinkmuffel Aktion gestartet

Der Auto Club Europa (ACE) will im Rahmen einer bundesweiten Untersuchung herausfinden, wie viele Blinkmuffel es gibt. Der Club hat heute, 08. April 2008, in Stuttgart seine Aktion unter dem Motto „Dem Blinkmuffel keine Chance“ gestartet.

ACE will Zahl der Blinkmuffel ermitteln.
Für die Studie schickt der ACE rund 1500 seiner ehrenamtlichen Helfer auf die Straßen. Es werde aber keine Jagd auf Blinkverweigerer gemacht, beteuert der ACE.

Der Club hat heute, 08. April 2008, in Stuttgart seine Aktion unter dem Motto „Dem Blinkmuffel keine Chance“ gestartet, die „die Ordnungshüter nicht ersetzen“, sondern vor allem gute Stimmung für mehr Verkehrssicherheit verbreiten soll. Die Polizei weiß vom nachlässigen Umgang mit dem so genannten Fahrtrichtungsanzeiger, doch sie geht nicht dagegen vor, hat der Club in Erfahrung gebracht.

Blinkmuffel riskieren bei einem Unfall immer in Mithaftung genommen zu werden. Wer beispielsweise keinen Blinker beim Linksabbiegen setze, müsse in der Regel zu 100 Prozent für die Folgen eines Unfalls einstehen. Laut ACE passierten 2006 mehr als 67 000 Unfälle mit Personenschäden alleine wegen Fehler beim Überholen und Abbiegen sowie beim An- und Einfahren. Zu den typischen Verhaltensfehlern in diesen Situationen gehöre auch die Missachtung von Gebotsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), denen zufolge der Blinker zu betätigen ist.

Nach Beobachtungen des ACE verfolgt die Polizei die Ausbreitung der Blinkmuffel eher mit Desinteresse. Bei einer gut einstündigen stichprobenartigen Verkehrsbeobachtung in Stuttgart sind die Ordnungshüter sogar selbst ins Visier der ACE-Inspektoren geraten: Vier von fünf Streifenwagenbesatzungen hätten auf einer links abbiegenden Vorfahrtstraße vorschriftswidrig den Blinker nicht betätigt. Diesem schlechten Beispiel folgten an der selben Stelle insgesamt 2369 Fahrer (90,24 Prozent) von Pkw, Kleintransportern, Bussen und Lkw, stellte der ACE während der Zählung fest.

Aus einer bundesweiten Umfrage des ACE bei den Innenministerien der Länder beziehungsweise den Landespolizeipräsidien sowie weiteren 27 Polizeidirektionen geht ferner hervor, dass in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen überhaupt keine Verwarnungsgelder wegen Nichtbetätigung des Blinkers erhoben werden; bei Zuwiderhandlung wären von Rechts wegen zehn Euro fällig. Lediglich der Stadtstaat Bremen erteilte nach ACE-Angaben im Jahr 2006 insgesamt 16 schriftliche Verwarnungen, als Fahrzeugführer abgebogen sind, ohne die Fahrtrichtung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Der ACE will bis Ende Mai im Bereich von Kreuzungen, Kreisverkehren und abbiegenden Vorfahrtsstraßen mittels Zählungen erkunden, wie hoch der Anteil der Nicht-Blinker ist.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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