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Verkehrsregeln – Was es beim Abschleppen zu beachten gilt

Es ist immer ärgerlich wenn das Fahrzeug einen im Stich lässt. In diesem Fall hat der Fahrer zwei Möglichkeiten.

Entweder wird der Abschleppdienst gerufen oder man schreitet selber zur Tat. Solange alles gut geht sind private Abschleppfahrten kein Problem. Im Fall eines Unfalls kann es aber zum ernsthaften Streit kommen, darauf weisen der ADAC und der AvD hin. Deshalb hat der Gesetzgeber feste Regeln verfasst, die es beim Abschleppen einzuhalten gilt.

Ist das Abschleppen angesagt, weil sich der Wagen nicht mehr starten lässt und auch keine Reparatur vor Ort möglich ist, muss oft zuerst einmal die Abschleppöse in den Stoßfänger eingeschraubt werden. Sie befindet sich meist beim Bordwerkzeug im Kofferraumboden. Das Gewinde verbirgt sich bei vielen modernen Autos aus ästhetischen Gründen hinter einer Plastikkappe. Hinweise zum Abnehmen, ohne dass der Fingernagel abbricht, sowie zum richtigen Einschrauben werden in der Betriebsanleitung gegeben.

Außerdem benötigt man zum Abschleppen ein Seil oder eine Stange. Am besten sind handelsübliche Nylonseile geeignet, dieses darf aber nicht länger als acht Meter sein und muss in der Mitte durch ein rotes Fähnchen für die anderen Verkehrsteilnehmer kenntlich gemacht werden. Als optimal gelten fünf Meter. Als optimal gelten Abschleppstangen, die von den Abschleppprofis verwendet werden, diese sind allerdings sperrig und zudem recht teuer.

Auf jeden Fall muss darauf geachtet werden, dass die zulässige Zugkraft des abschleppenden Fahrzeugs nicht überschritten wird.

Während des Abschleppens muss beim abzuschleppenden Fahrzeug der Gang herausgenommen werden, bei Automatikgetrieben zeigt der Wählhebel auf „N“. Damit das Lenkradschloss nicht einrastet muss der Zündschlüssel im Zündschloss bleiben. Auf jeden Fall muss daran gedacht werden, dass sich das Fahrverhalten verändert, wenn der Motor nicht läuft, denn die Lenkunterstützung und Bremskraftverstärker fallen ebenso aus wie die Bremswirkung des Motors. Tempo 50 ist die Obergrenze und eine zurückhaltende Fahrweise ist angezeigt. Wenn es möglich ist, sollten der Berufsverkehr, enge Gassen in Wohngebieten oder über starke Steigungen und Gefälle gemieden werden.

Zwar muss das abgeschleppte Fahrzeug nicht unbedingt angemeldet oder versichert sein, aber es sollte daran gedacht werden, dass es Probleme geben kann, wenn das nicht versicherte Fahrzeug auf das Zugfahrzeug auffährt. Zudem sollte die Abschleppstrecke so kurz wie möglich sein, und nur bis zur nächsten Werkstatt oder Garage führen. Bei einer Panne auf der Autobahn darf nur bis zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden. Dies gilt auch, wenn der Weg zum Zielort über die Landstraße weiter ist.

Während des Abschleppvorgangs muss bei beiden Fahrzeugen die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Der Fahrer des abschleppenden Wagens benötigt einen Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3). Im Pannenfahrzeug kann auch eine Person ohne Fahrerlaubnis ans Steuer. Allerdings verlangt der Gesetzgeber, dass sich nur erfahrene Autofahrer an das Steuer eines Fahrzeugs setzen dürfen.

Motorräder, auch solche mit Beiwagen, dürfen generell nicht abgeschleppt werden.

Damit die Abschleppfahrt möglichst reibungslos über die Bühne geht, sollten nach einem Rat des ADAC beide Fahrer vor dem Start unbedingt Verständigungs-Signale vereinbaren.

Vorsicht gilt im Ausland. Was bei uns in Deutschland problemlos möglich ist, kann andernorts zu Komplikationen führen. In Spanien ist beispielsweise das Abschleppen durch Privatfahrzeuge generell verboten. Zuwiderhandlungen können hohe Bußgelder zur Folge haben. Zwar sollte man aufs Helfen nicht verzichten. Aber hier wäre es besser, statt abzuschleppen eines der blau-gelben Straßenwachtfahrzeuge des RACE zu informieren und zwei Pannendreiecke aufzustellen. Die muss übrigens jeder Pkw dabeihaben, um sie jeweils 30 Meter vor und hinter einer Pannen- bzw. Unfallstelle zur Absicherung platzieren zu können. (autorep. N.Schwerdtmann)


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