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Verkehrssünden im Ausland: Bußgelder und Haftstrafe

Wer eine Reise mit dem Auto ins europäische Ausland plant, sollte bedenken, dass Verkehrssünden im Ausland mit wesentlich höheren Strafen geahndet werden als in Deutschland. Besonders hart werden Verkehrssünden in den skandinavischen Ländern bestraft.

ADAC informiert über Bußgelder im Ausland

Eine Trunkenheitsfahrt in Dänemark kann beispielsweise schnell einen Monatsverdienst kosten,

ein Parkverstoß in Spanien bis zu 200 Euro.

Besonders hart werden Verkehrssünden in den skandinavischen Ländern bestraft, warnt der ADAC.

Norwegens Bußgeldkatalog beispielsweise hat nicht nur für Rotlicht und Überholverstöße mit jeweils 670 Euro die höchsten Strafen der aufgeführten Länder, auch zu schnelles Fahren ist hier am teuersten.

In Finnland und Schweden drohen ebenfalls hohe Sanktionen. Wer Geldbußen im Ausland nicht sofort bezahlt, muss in vielen Ländern mit höheren Strafen rechnen.

Besonders drastisch zeigt sich hier Griechenland. Dort kostet etwa ein Überholverstoß nach zehn Tagen bereits 700 Euro (statt 350 Euro bei Sofortzahlung).

Wer in Italien mit dem Handy am Ohr erwischt wird, den erwartet eine Strafe von mindestens 150 Euro.

In den Niederlanden werden 180 Euro fällig. Bei einer Alkoholfahrt mit mehr als 1,5 Promille

in Italien wird das Fahrzeug beschlagnahmt und enteignet.

In Spanien droht bei über 60 km/h zu schnell oder bei Trunkenheitsfahrten mit mehr als 1,2 Promille eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten.

Um hohe Bußgelder zu vermeiden rät der ADAC Autofahrern, die ins Ausland reisen, sich vorab über die dortigen Verkehrsvorschriften zu informieren. Denn seit 28. Oktober 2010 können nichtbezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern auch in Deutschland vollstreckt werden. automedienportal.net jri


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