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Verkehrsunfälle – Fahrzeugschaden, Haftung, Direktregulierung…

Glück im Unglück haben Verkehrsteilnehmer, wenn es bei einem Crash nur zu einem Schaden am Fahrzeug kommt und keine Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Bei der Mehrzahl der Unfälle ist dies der Fall: Obwohl 2016 das unfallreichste Jahr seit der Wiedervereinigung war, blieb es glücklicherweise meist bei Sachschäden. Unvermeidlich allerdings ist deren Regulierung – und da geht der Ärger für den Geschädigten oft schon los, bevor das Auto wieder in Ordnung gebracht ist. Denn bei unklarer Haftung kann auf ihn eine langwierige und komplizierte Prozedur zukommen: Er muss sich an die Versicherung des Schuldigen wenden und einen Kostenvoranschlag für die Reparatur präsentieren.

Auch die Anwaltskosten zahlt zunächst das Opfer
Mitunter reicht der Versicherung die Schätzung der Werkstatt nicht aus, dann muss der Geschädigte in einigen Fällen zunächst auf eigene Kosten einen Gutachter beauftragen. Schaltet die Versicherung dennoch auf stur und will die Reparaturkosten wegen möglicher Unklarheiten nicht oder nur teilweise übernehmen, bleibt nur der Gang zum Anwalt. Auch diese Kosten hat das Unfallopfer zunächst aus eigener Tasche zu zahlen. Mitunter vergehen Wochen und Monate, bis der Versicherte zu seinem Recht und Geld gekommen ist. Wer solche Scherereien vermeiden will, sollte sich bei Abschluss einer Kfz-Versicherung von vornherein für die Kasko-Direktregulierung entscheiden.

Direktregulierung: Eigene Versicherung kümmert sich um Schadensabwicklung
Die eigene Versicherung erstattet dann in streitigen Fällen umfassend über die übliche Kaskoleistung hinaus den gesamten Fahrzeugschaden. Der Versicherte ist somit in kurzer Zeit wieder mobil, ohne sich selbst mühsam um die Schadensregulierung kümmern zu müssen. Er meldet den Unfall der eigenen Versicherung – diese setzt sich dann mit der gegnerischen Versicherung auseinander. Zu den Vorreitern in Sachen Direktregulierung zählen beispielsweise die Itzehoer Versicherungen, mit ihrem Top-Drive-Tarif bieten sie einen entsprechenden Rundumservice an. „Der Geschädigte erspart sich so den gesamten bürokratischen Aufwand und den damit verbundenen Ärger“, betont Thiess Johannssen, Marketing-Leiter des Versicherers. Für die Zeit der Reparatur bekomme der Versicherte zudem einen Ersatzwagen gestellt. Unter www.itzehoer.de gibt es weitere Informationen. djd


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