Was tun bei einem Verkehrsunfall? Bei einem Verkehrsunfall ist das Entfernen vom Unfallort nicht nur für die Fahrer der beteiligten Fahrzeuge, sondern auch für Zeugen strafbar. Sie müssen vor Ort bleiben und
ihre Personalien austauschen. Bei Verkehrsunfällen mit Verletzten, erheblichem Sachschaden, unklarer Schuldfrage oder Verdacht auf eine Straftat wie Alkohol- oder Drogenmissbrauch sind stets Polizei (Notruf 110) oder die Rettungsleitstelle (Notruf 112) zu informieren. Ebenso besteht laut dem TÜV Rheinland die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten. Wer dies unterlässt, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323 c StGB) strafbar. ts/mid
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