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Verkehrsunfall in der EU

EuGH soll Gerichtsstand kl?ren (Val) Der Europ?ische Gerichtshof soll dar?ber entscheiden, ob der Gesch?digte eines Verkehrsunfalls, der sich in der Europ?ischen Union ereignet hat, die ausl?ndische Haftpflichtversicherung des Unfallgegners im Wege der Direktklage an seinem eigenen Wohnsitz auf Schadensersatz in Anspruch nehmen darf. Der Bundesgerichtshof meint, dass eine Europ?ische Verordnung dies zulasse.

Allerdings herrscht hier?ber in der deutschen Rechtswissenschaft keine Einigkeit. Der BGH bef?rchtet deshalb, dass die Gerichte der EU-Mitgliedstaaten ohne eine Leitentscheidung des EuGH europaweit ?ber diese Rechtsfrage nicht einheitlich entscheiden werden. Er hat deshalb den EuGH gebeten, die Sache zu kl?ren.

Bundesgerichtshof, VI ZR 200/05


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