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Verkehrsunfall – Wenn’s richtig kracht

Tipps und Infos, wie man die Unfallstelle am besten absichert und was noch zu tun ist. Viele Deutsche reisen am liebsten mit dem Auto. Eine aktuelle Analyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e. V. zeigt:

Fast jeder Zweite nutzte im letzten Jahr sein eigenes Fahrzeug, um in den Urlaub zu fahren. Doch wenn es plötzlich auf der Straße kracht, ist die gute Stimmung schnell dahin. Wer im Ernstfall die richtigen Schritte unternimmt, kann sich Kosten und Ärger sparen. CosmosDirekt sorgt für eine optimale Schadenregulierung und überzeugt mit ihrer Leistung: Im Vollkasko-Comfort-Schutz erstattet Deutschlands größter Direktversicherer beispielsweise den vollen Neupreis für einen Neuwagen – und zwar ab sofort sogar 24 Monate lang. Bei Gebrauchtwagen wird der volle Kaufpreis, nicht nur der Wiederbeschaffungswert, erstattet.

„Wie zuverlässig eine Versicherung ist, zeigt sich besonders im Schadenfall“, sagt Winfried Spies, Vorstandsvorsitzender von CosmosDirekt. „Bei uns lassen sich viele Fragen mit nur einem Anruf klären. Die Regulierung des Schadens erfolgt bei uns mittlerweile zu über 90 Prozent schnell und unbürokratisch per Telefon.“

Wer Probleme und Ärger nach einem Schaden vermeiden will, sollte nach einer Karambolage zudem folgende Schritte vor Ort beachten:

1.) Unfallstelle absichern: Zuerst sollte die Warnblinkanlage angeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden. Bei geringfügigen Schäden müssen die Autofahrer darauf achten, den Verkehrsfluss nicht zu behindern: Nachdem sie die Stellung der Fahrzeuge mit Kreide markiert haben, sollten sie an den Straßenrand fahren.

2.) Am Unfallort bleiben: Jeder Beteiligte muss solange am Unfallort bleiben, bis er Angaben zum Unfall und zu seiner Person gemacht hat. Wird ein parkendes Fahrzeug beschädigt, reicht es nicht, einen Zettel hinter dem Scheibenwischer zu befestigen. Ist der Fahrer des beschädigten Wagens nach angemessener Wartezeit nicht erschienen, ist die Polizei zu benachrichtigen.

3.) Hilfe rufen: Sind Personen verletzt, Drogen und Alkohol im Spiel oder wird ein vorgetäuschter Unfall vermutet, sollten die Betroffenen in jedem Fall die Polizei bzw. einen Rettungswagen rufen (Notruf in Deutschland: 110/112).

4.) Unfallprotokoll erstellen: Bei reinen Blechschäden geht es auch ohne Polizei: In diesem Fall ist es ratsam, ein Protokoll anzufertigen, das die beteiligten Fahrer unterschreiben. Neben dem Unfallhergang gilt es, die Autokennzeichen, die Anschriften der beteiligten Fahrer, die Namen der Versicherungsgesellschaften sowie die Nummer des Versicherungsscheins zu notieren. Sind die Daten nicht bekannt, hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer (0180.25026). Hilfreich sind darüber hinaus eine Unfallskizze und Fotos – zum Beispiel mit Hilfe eines Fotohandys. Auch Namen und Adressen von möglichen Zeugen sind für eine weitere Abwicklung des Vorgangs nützlich. Wichtig: Im Protokoll sollte kein voreiliges Schuldanerkenntnis abgegeben werden.

5.) Die Versicherung sofort benachrichtigen: Die Beteiligten sollten möglichst schnell ihre Versicherung benachrichtigen. Wird sofortige Hilfe bei Panne oder Unfall benötigt, empfiehlt sich auch der kostenfreie Anruf bei der Notrufzentrale der Autoversicherer 0800 NOTFON D (0800.6683663). Von dort aus kann ggfs. auch die Ortung des Standorts des Fahrzeugs / der Fahrzeuge erfolgen.

Die gleichen Regeln gelten auch im Ausland oder wenn das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen ist. Der Euroruf 112 gilt in fast allen europäischen Ländern und wird direkt zur lokalen Leitstelle durchgestellt, die je nach Notfall die zuständigen Organisationen wie Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr alarmiert. Bei einem Mobiltelefon ist der Euronotruf meist auch ohne eingelegte SIM-Karte, Eingabe des PIN-Codes oder Aufhebung der Tastensperre wählbar. Die Aufnahme des Unfalls vereinfacht ein standardisierter Unfallbericht, den jeder Autofahrer kostenlos bei seiner Versicherung anfordern und im Handschuhfach hinterlegen kann. Unfallbeteiligte sollten zudem nach der grünen Versicherungskarte fragen. Sie ist zwar innerhalb der EU keine Pflicht mehr, gilt jedoch als offizieller Versicherungsnachweis und verhindert Probleme mit den Behörden. Generell ist zu beachten, dass nach einem Unfall Fristen gelten: Spätestens innerhalb einer Woche muss der Schaden bei der Versicherung angezeigt werden.

Im Ernstfall zählt die Leistung der Versicherung

Damit ein Unfall im Urlaub die Stimmung nicht trübt, muss aber nicht nur der Service des Versicherers, sondern auch das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmen: So erstattet CosmosDirekt seit dem 14. März 2008 ihren Kunden im Vollkasko-Comfort-Schutz den Neupreis sechs Monate länger als bisher. Dies gilt bei Neufahrzeugen im Falle eines Totalschadens oder Fahrzeugdiebstahls innerhalb der ersten 24 Monate ab Vertragsbeginn. Kunden, die einen Gebrauchtwagen versichert haben, ersetzt CosmosDirekt bis zu zwölf Monate nach der erstmaligen Zulassung auf den Kunden maximal den Kaufpreis – anstatt nur den Wiederbeschaffungswert.

Auch ein Anstieg der Prämie bleibt dem Versicherten erspart: Der Rabattschutz hält den Beitragssatz konstant und die Schadenfreiheitsklasse ändert sich nicht – und das bei bis zu drei Schäden. Bei Schadenfreiheit reduziert sich die vereinbarte Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung jährlich um 50 Euro. „Die Leistungen unseres Comfort-Paketes sind somit einzigartig am Markt“, resümiert Winfried Spies.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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