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Versicherungsschutz – Kfz-Diebstahlschaden

Wann zahlt die Versicherung und ab wann liegt grobe Fahrlässigkeit vor?

Dorfgebiet: Kfz-Diebstahl ist gering.

Stellt ein Versicherungsnehmer seinen Pkw vor dem Haus seiner Eltern in einem ruhigen, dörflich geprägten Wohngebiet ab, verschließt den Pkw aber nicht, weil er sich nur kurze Zeit dort aufhalten will, dann liegt in dem Nichtverschließen des Fahrzeugs und in dem Nichteinrasten des Lenkradschlosses keine grobe Fahrlässigkeit. Die Teilkaskoversicherung muss in einem solchen Fall den Kfz-Diebstahlschaden ersetzen. jlp

So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U 238/07


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