Aussteigende Passagiere haben an der Haltestelle Vorfahrt gemäß der StVO: Wenn ein Radfahrer an einem haltenden Bus einen aussteigenden Fahrgast anfährt, trifft ihn
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die Hauptschuld. Er ist verpflichtet, vorsichtig an dem haltenden Fahrzeug vorbeizufahren, Das hat Kammergericht Berlin entschieden. (Az. 29 U 18/14).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, war eine Radfahrerin auf einem Radweg unterwegs, der an einer Bushaltestelle vorbeiführte. Dort kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Mann, der aus dem Bus ausstieg. Dabei stürzte die Radfahrerin und verletzte sich an der Wirbelsäule. Da sie operiert werden musste und vier Monate lang nicht arbeiten konnte, verklagte sie den Fahrgast und verlangte von ihm Schmerzensgeld und Schadenersatz. Ihre Begründung: Der Mann habe unachtsam den Radweg betreten.
Das Kammergericht Berlin bestätigte zwar, dass der Mann sich beim Aussteigen hätte umsehen müssen, doch die Hauptschuld liege bei der Radfahrerin. Sie hätte nur am Bus vorbeifahren dürfen, wenn sie niemnaden behindert oder gefährdet. Das Gericht entschied, dass der Fahrgast lediglich ein Fünftel des eingeklagten Betrages zahlen muss, den Rest des Schadens trägt die Radfahrerin selbst. ampnet/jri
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