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Vorsicht beim Fahren im Nebel

Um bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel oder starken Regen besser sehen zu können, rät man auch tagsüber dazu das Abblendlicht einzuschalten. Aber ab wann darf die Nebelschlussleuchte zugeschaltet werden?

Bei diesen Wetterkonditionen können Autofahrer auch die Nebelscheinwerfer aktivieren. Allerdings darf die Nebelschlussleuchte darf erst bei einer Sichtweite unter 50 Metern und nur bei Nebel zugeschaltet werden. „Bei Kolonnenfahrten in der City, im Stau oder auf nebelfreien Abschnitten muss man die grellen, roten Lichter wieder ausschalten, damit sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

Deshalb ist bei dieser undurchsichtigen Witterung der regelmäßige Blick auf den Tacho wichtig, denn die eigene Geschwindigkeit wird bei Neben schnell falsch eingeschätzt. Liegt die Sicht unter 50 Metern, darf die Geschwindigkeit höchstens 50 km/h betragen – auch auf der Autobahn. „Wird der Nebel noch dichter, heißt es: Tempo weiter drosseln und ausreichend Abstand halten“, betont Sander. Denn laut Straßenverkehrsordnung darf man nur so schnell fahren, wie es die Sicht zulässt. Als Orientierung dienen die Leitpfosten am Straßenrand, die außerhalb geschlossener Ortschaften im Abstand von 50 Metern stehen. „Auf keinen Fall sollten sich Autofahrer an den Rücklichtern des Vordermannes orientieren“, warnt der Experte. „Das verleitet Fahrer bei dichtem Nebel dazu, den Abstand gefährlich zu verkürzen und damit den erforderlichen Sicherheitsabstand zu unterschreiten.“ Quelle: TÜV Rheinland


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