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Warnwestenpflicht für Radfahrer

Frankreich führt Warnwestenpflicht für Radfahrer ein

Zum 01. September 2008 hat Frankreich die Warnwestenpflicht für Radfahrer eingeführt. Bei schlechten Sichtverhältnissen müssen Sie ab sofort eine Warnweste tragen. Die Warnwesten ist grundsätzlich außerhalb geschlossener Ortschaften sowie nachts, in der Dämmerung und bei Nebel und Regen auch am Tage Pflicht.

Wie der Auto Club Europa (ACE) berichtete, gibt es auch für Radtouristen und Grenzgänger keine Ausnahmen.

Nach Informationen des Clubs werden Zuwiderhandlungen vom 1. Oktober 2008 an mit einer Geldbuße in Höhe von 35 Euro geahndet.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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