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(38,5%) gibt zu, sich in Versicherungsfragen zum Thema Winterreifen
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Wer zahlt bei einem Unfall wegen falscher Winter-Bereifung?

Emnid-Umfrage: Wer zahlt bei einem Unfall wegen falscher Winter-Bereifung? / Jeder dritte Autofahrer ohne Kenntnis in Sachen Versicherungsschutz. In diesem Jahr wird es ernst: Nach der neuen
Stra?enverkehrsordnung(StVO) muss jeder Autofahrer im Winter f?r eine
„geeignete Bereifung“ sorgen. Das ist zwar seit langem bekannt, doch
welche versicherungsrechtlichen Konsequenzen es hat, mit den falschen
Pneus „erwischt“ zu werden, wei? kaum jemand: Jeder dritte Autofahrer
(38,5%) gibt zu, sich in Versicherungsfragen zum Thema Winterreifen
nicht auszukennen.

Das hat jetzt eine repr?sentative Emnid-Studie ergeben, die im Auftrag Deutschlands f?hrender Reifenh?ndler-Kooperation point S unter knapp 2.000 M?nnern und Frauen ab 18 Jahren durchgef?hrt wurde. Bei den 18- bis 29-J?hrigen ist sogar mehr als die H?lfte (59,6%) der Befragten nicht informiert.

Jetzt steigt die Unfallgefahr Fakt ist: Sommerreifen sind f?r
Schnee und Eis v?llig ungeeignet. Die deutlich gestiegene Anzahl der
Unf?lle im vergangenen, sehr kalten Winter hat viele Menschen
aufger?ttelt. Allein wegen der Schnee- und Eisgl?tte auf deutschen
Stra?en gab es insgesamt 12.359 Crashs mit Personenschaden (plus 31%
gegen?ber Vorjahr!). Die Nachfrage nach Winterreifen ist
dementsprechend gro?. Wer bei Routinekontrollen der Polizei ertappt
wird, trotz winterlicher Stra?enverh?ltnisse mit Sommerreifen
unterwegs zu sein, zahlt k?nftig ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.
Behindert das Auto den Verkehr oder ist es sogar in einen Unfall
verwickelt, sind bis zu 40 Euro Bu?geld und ein Punkt in der
Verkehrss?nderkartei in Flensburg f?llig. Der Autofahrer riskiert
zudem eine Mitschuld, so dass die Versicherung des Gegners nur einen
Teil des Schadens ersetzt, die eigene Haftpflicht den Rest ?bernehmen
muss und deshalb die Prozente steigen. Der Verlust des
Kaskoversicherungsschutzes droht, wenn dar?ber hinaus „grob
fahrl?ssiges Verhalten“ angenommen werden kann.

Aber auch mit Winterreifen kann man ?rger mit der Versicherung
bekommen. Zum einen ist es nat?rlich wichtig, dass die Profilst?rke
ausreichend ist. „Winterreifen sollten sp?testens bei einer
Rest-Profiltiefe von 4 mm oder nach sechs Jahren ersetzt werden“,
empfiehlt Rainer Ba?ler, Produktmanager Reifen der point S
Deutschland GmbH. Die point S-Kooperation h?lt in ihren rund 750
Stationen bundesweit ein breites Angebot an Marken-Reifen bereit.

Ein anderes Thema ist die Geschwindigkeitskategorie der
Winterreifen. So sind f?r Autos, die schneller als 190 km/h fahren
k?nnen, Reifen erh?ltlich, die bis 210 km/h zugelassen sind. Um Geld
zu sparen, kann man sich aber auch die g?nstigere Variante mit einem
Tempolimit von nur 190 km/h montieren lassen, wenn im Sichtbereich
des Fahrers ein entsprechender Aufkleber platziert wird. „Wer sich
daf?r entscheidet, sollte sich an die H?chstgeschwindigkeit halten“,
betont Verkehrsrechtler Hans-J?rgen Geb-hardt aus Homburg/Saar. Denn
kommt es durch einen Reifenschaden nach ?berh?htem Dauertempo zu
einem Unfall, kann die Versicherung in der Haftpflicht im Nachhinein
Regress verlangen. In der Vollkasko zahlt sie laut Gebhardt ?berhaupt
nicht.

Mobil bleiben – Winterreifen aufziehen

Alle, die noch mit Sommerreifen unterwegs sind, sollten jetzt ganz
schnell handeln. Denn f?r die Wintervariante gilt die Faustregel: von
O bis O, also von Oktober bis Ostern. Beim Kauf eines Satzes
Winter-Komplettr?der (aus dem Angebot der point S-Werbebeilage)
erhalten Kunden von point S die Bef?llung mit der
High-Tech-Reifenf?llung PRO-FILL und die point S-Reifengarantie
kostenlos dazu.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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