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Wer zahlt die Abschleppkosten?

Abschleppkosten für PKW Halter oder Fahrer?

Der Fahrer bezahlt die Abschleppkosten:
Eine Ordnungsbehörde kann den Fahrzeughalter nicht zu den Abschleppkosten des verbotswidrig geparkten Fahrzeuges in Anspruch nehmen, wenn der Behörde bekannt ist, dass nicht der Halter, sondern ein anderer Fahrer das Fahrzeug dort abgestellt hat.

Liegen der Ordnungsbehörde zudem auch noch Name und Anschrift des Fahrers vor, muss sie diese Abschleppkosten vorrangig vom Fahrzeugfahrer verlangen.
In solchen Fällen darf auf den Halter nur zurückgegriffen werden, wenn die Inanspruchnahme des Fahrers aussichtslos ist. jlp

So entschied das Verwaltungsgericht in Oldenburg, Az.: 7 A 35/09

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