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Zahlt die Versicherung bei Wildunfall?

Muss die Versicherung f?r einen Wildunfall eintreten, wenn es nicht zum Zusammensto? gekommen ist?
?ber eine f?r jeden Verkehrsteilnehmer sehr interessante Frage hatte j?ngst das OLG Koblenz zu entscheiden. Ein Motorradfahrer war nach eigenen Angaben in Folge eines Zusammensto?es mit einem Reh gest?rzt. Die Versicherung lehnte, da ein Sachverst?ndiger an dem Motorrad keine Haar- oder Blutspuren eines Tieres feststellen konnte, die ?bernahme der Unfallkosten ab.

Der Motorradfahrer erhob Klage. Erstinstanzlich noch unterlegen, hob das OLG Koblenz mit Urteil vom 18.10.2006 (Az. 10 U 1415/05) die Entscheidung des LG auf. Nach Ansicht der Richter besteht Versicherungsschutz auch, wenn der Auto- bzw. Motorradfahrer Wild ausweichen will, um auf diese Weise gr??ere Sch?den an seinem Fahrzeug zu vermeiden und es dennoch zu einem Unfall kommt. Zur Begr?ndung f?hrten die Richter aus, dass der Kl?ger einen Anspruch auf Erstattung der so genannten Rettungskosten habe. Soll ein Wildunfall vermieden werden und komme es in so einem Fall dennoch zu einem Unfall, so sei die Versicherung nicht leistungsfrei.

Das Urteil st?rkt die Rechte des Versicherten erheblich und ist zu begr??en, da die Bem?hungen des F?hrers eines Fahrzeugs den drohenden Schaden eines Wildunfalls durch Ausweichen gering(er) zu halten, nicht dazu f?hren kann, dass er letztendlich noch f?r seine Bem?hungen ?bestraft? wird, indem die Versicherung die Regulierung des Schadens verweigert.

Allerdings ist zu beachten, dass der Versicherte den Ablauf des Unfalls im gerichtlichen Verfahren voll Beweisen muss. Gelingt der Nachweis des Wildunfalls nicht, droht die Gefahr erheblich, dass der Verunfallte seinen Schaden selber tragen muss. Im konkreten Fall konnte der Kl?ger den Nachweis des Wildunfalls f?hren, da ein Zeuge den Wildwechsel best?tigen konnte. Dieses zeigt deutlich, dass unmittelbar nach einem Unfall eine umfassende Aufnahme der Unfallstelle und die Eruierung m?glicher Zeugen dringend anzuraten ist.

Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Alexander Velten, Gie?en
www.anwalt-fvvs.de/


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