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Zebrastreifen – Wer hat Vorfahrt?

Haben Radfahrer auf Zebrastreifen Vorfahrt vor Autos?

Müssen Radfahrer beim Überqueren einer Straße trotz eines Zebrastreifens besonders aufpassen? Die Verbraucherzeitschrift „Guter Rat“ weist in einem am Montag vorab veröffentlichen Bericht ihrer Februar-Ausgabe (Heft 2/2011) darauf hin, dass Radfahrer auf Fußgängerüberwegen keine Vorfahrt vor Autos haben.

Sie müssen vielmehr absteigen und ihr Fahrrad schieben – oder kommende Autos zunächst vorbeilassen.

Beachten sie diese Vorschrift nicht und kollidieren mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, so trifft sie mindesten eine 50-prozentige Mitschuld an dem Unfall, heißt es in der Verbraucherzeitschrift.
www.guter-rat.de


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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