Telefonieren ohne Freisprechanlage
 

Handyverbot - Telefonieren ohne Freisprechanlage

Laut STVO ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage nicht erlaubt. Das Handyverbot trifft zu, wenn während der Fahrt das Autotelefon oder das Handy in die Hand genommen wird. Auch für Radfahrer gilt das Handyverbot. Funkgeräte fallen nicht unter das Handyverbot. Das Handyverbot besteht nicht, wenn das Auto steht und beim Fahrzeug der Motor ausgeschaltet ist. In unserem Bußgeldkatalog finden Sie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot für das unerlaubte telefonieren ohne Freisprechanlage.

Achtung: Gegen das Handyverbot verstößt man hingegen nicht, lt. Urteil vom Oberlandesgerichts Bamberg (OLG Bamberg 3 Ss OWi 1050/06), wenn man bei ausgeschaltetem Motor vor einer roten Ampel im Auto telefoniert.



Handyverbot - telefonieren ohne Freisprechanlage

Verstoß Punkte Bußgeld EURO Fahr-
verbot
Sie benutzen als Führer des Kfz ein Handy oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Handy oder den Hörer des Autotelefons aufnehmen oder halten 1 P 40 nein
Sie benutzen als Radfahrer ein Handy   25 nein

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