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Gewusst wie, nach dem Verkehrsunfall

Viele Unfallbeteiligte wissen in ihrer ersten Aufregung nicht, was zu tun ist. Das erste Gebot nach einem Verkehrsunfall sollte immer lauten: Ist erste Hilfe zu leisten, sind Notarzt und Rettungsdienst zu verst?ndigen? Aber auch bei weniger schweren Unf?llen ohne Personenschaden, gilt es, einen klaren Kopf zu behalten. Anstatt sich in widerspr?chliche Aussagen zu verstricken, kann es hilfreich sein, erst einmal gar keine Aussage zum Unfallhergang zu treffen und damit fehlerhafte Schuldeingest?ndnisse zu vermeiden. Denn oft liegen die Dinge doch anders, als sie sich auf den ersten Blick darstellen.
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Von u.b. am 20.10.2006 um 08:47 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 463 views