Reimport muss angesprochen werden
Aufkl?rungspflicht wegen erheblichem preisbildenden Faktor.
Ein H?ndler muss seinen Kunden unaufgefordert darauf aufmerksam machen, falls es sich bei dem zu verkaufenden Auto um ein EU-Reimport-Fahrzeug handelt. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (Az. 6 U 24/05 vom 7.12.2005) haben die Rechtsexperten des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe aufmerksam gemacht.
Weiterlesen »
Von u.b. am 07.12.2006
um 15:45 Uhr
gespeichert unter Bußgeld-News • kommentieren » gelesen
530 views