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Reimport muss angesprochen werden

Aufkl?rungspflicht wegen erheblichem preisbildenden Faktor.
Ein H?ndler muss seinen Kunden unaufgefordert darauf aufmerksam machen, falls es sich bei dem zu verkaufenden Auto um ein EU-Reimport-Fahrzeug handelt. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (Az. 6 U 24/05 vom 7.12.2005) haben die Rechtsexperten des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe aufmerksam gemacht.
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Von u.b. am 07.12.2006 um 15:45 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 530 views