Ein Mann, der in betrunkenem Zustand ein Auto stielt und damit losf?hrt, ohne einen F?hrerschein zu besitzen, der kann nicht f?r die Taten "Diebstahl" und "vors?tzliche Trunkenheit im Stra?enverkehr in Tateinheit mit vors?tzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis" separat bestraft werden." />
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Strafrecht: Vorsaetzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis

Strafrecht: „F?hrerscheinlos“ und betrunken ein Auto klauen, ist „eine Tat“
Ein Mann, der in betrunkenem Zustand ein Auto stielt und damit losf?hrt, ohne einen F?hrerschein zu besitzen, der kann nicht f?r die Taten „Diebstahl“ und „vors?tzliche Trunkenheit im Stra?enverkehr in Tateinheit mit vors?tzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis“ separat bestraft werden.
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Von u.b. am 14.02.2007 um 08:24 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 379 views