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Urteil: Geld zurück bei Kilometerschwindel

Nach einem jetzt vom ADAC gemeldeten Urteil darf sich ein gewerblicher Autoverk?ufer nicht auf die Kilometerangabe des
Vorbesitzers verlassen. Er muss die ihm genannte Laufleistung
?berpr?fen. Diese Angabe ist ein wesentlicher Bestandteil bei der
Kaufpreisbildung. Es liegt also ein Mangel vor, wenn der Motor eines
Gebrauchtwagens erheblich mehr Kilometer auf dem Buckel hat, als vom
H?ndler im Kaufvertrag angegeben wurde. Der K?ufer kann dann das Auto
dem H?ndler zur?ckgeben.
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Von u.b. am 10.03.2007 um 10:02 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 410 views