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Diebstahl eines Firmen-PKW

Der Bundesfinanhof (BFH)entschied, dass die finanziellen Folgen eines gestohlenen Firmenwagens w?hrend einer Privatfahrt nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden k?nnen. Der BFH erweiterte damit seine bisherige Rechtsprechung zu Unf?llen mit betrieblichen Fahrzeugen, wonach Karambolagen bei einer Privatfahrt eben private Kosten sind.
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Von u.b. am 25.09.2007 um 11:41 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 521 views