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Versicherungsschutz – Mobiles Navigationsgerät nicht versichert

Ein Navigationsgerät, das auf einer so genannten „Schwanenhals“-Halterung unmittelbar im Sichtfeld des Fahrers angebracht ist und sich entweder selbst oder mindestens mit seinem GPS-Empfänger nahe der Frontscheibe befindet, ist für einen potenziellen Dieb besonders einfach zu erkennen und wegen der leichten Entfernbarkeit und Transportierbarkeit auch besonders attraktiv als Diebstahlobjekt.
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Von u.b. am 22.10.2007 um 07:30 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 331 views