Sie sind hier:   Startseite / 2008 September 24

Verwahren des Kfz-Scheins

Das dauerhafte Verwahren des Kfz-Scheins im Fahrzeug stellt eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung dar, die Leistungsfreiheit des Versicherers bei einem Kfz-Diebstahl zur Folge hat.
Weiterlesen »

Von u.b. am 24.09.2008 um 07:26 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 503 views