Verwahren des Kfz-Scheins
Das dauerhafte Verwahren des Kfz-Scheins im Fahrzeug stellt eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung dar, die Leistungsfreiheit des Versicherers bei einem Kfz-Diebstahl zur Folge hat.
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Von u.b. am 24.09.2008
um 07:26 Uhr
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