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Schritt-Tempo in Spielstraßen

Vorsicht Autofahrer: Nicht jeder Tacho zeigt so niedrige Geschwindigkeiten zuverlässig an.
Nicht schneller als ein normal gehender Fußgänger, also höchstens 7 km/h, dürfen Autos, Motor- und Fahrräder in verkehrsberuhigten Zonen fahren.
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Von u.b. am 28.09.2008 um 09:35 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 552 views