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Einmaliger Konsum harter Drogen

Bereits der einmalige Konsum harter Drogen – hier Amphetamin – begründet die fehlende Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges.
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Von u.b. am 10.11.2008 um 06:25 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 393 views