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Bei Dämmerung Licht einschalten

Die STVO verpflichtet jeden Verkehrsteilnehmer, so früh das Licht einzuschalten, dass ihn andere problemlos sehen können.
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Von u.b. am 01.01.2009 um 06:04 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 485 views