Verkehrsstrafen – neue Bußgelder ab 01. Februar 2009
Die Bandbreite möglicher Bußgelder ist größer geworden. Fünf Euro zahlt weiterhin, wer zum Beispiel das Auslegen einer vorgeschriebenen Parkscheibe vergessen hat.
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Die Bandbreite möglicher Bußgelder ist größer geworden. Fünf Euro zahlt weiterhin, wer zum Beispiel das Auslegen einer vorgeschriebenen Parkscheibe vergessen hat.
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