Winterdienst – Verstöße gegen Räum- und Streupflicht stärker ahnden
Die schuldhafte Nichterfüllung des Winterdienstes kann als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 10 000 Euro geahndet werden.
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Die schuldhafte Nichterfüllung des Winterdienstes kann als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 10 000 Euro geahndet werden.
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