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Blutentnahme – Nur Narren fahren betrunken

Richtervorbehalt für Blutentnahmen muss bestehen bleiben: Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut drohen Fahrverbote und Geldbußen.
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Von u.b. am 11.02.2010 um 09:27 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 537 views