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Keine Angst vor Erster Hilfe

Denn unterlassene Hilfeleistung kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden.
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Von u.b. am 03.03.2010 um 07:01 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 572 views