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Mofas oder Mopeds – Manipulationen an der Abgasanlage

Bußgelder und Punkteeintrag: Mofas, für die in Deutschland eine Prüfbescheinigung aber kein Führerschein erforderlich ist, dürfen nicht mehr als 25 km/h erreichen. Wobei eine Abweichung von maximal 10 % noch toleriert wird. Mopeds bzw. Kleinkrafträder, für die man die Fahrerlaubnisklasse M benötigt, dürfen, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, bauartbedingt nicht schneller als 45 km/h sein.
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Von u.b. am 12.03.2010 um 07:31 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 556 views