Bußgelder wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Lenkzeit
Die Verhängung von Bußgelder wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Lenkzeit muss sich nicht auf 28 Tage vor der letzten Taterfassung beschränken. Die für alle LKW-Fahrer obligatorische Frist hat nichts mit einem gesetzlich zulässigen Zeitraum der verkehrsrechtlichen Ahndung von Lenkzeit-
Weiterlesen »