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Bußgelder wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Lenkzeit

Die Verhängung von Bußgelder wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Lenkzeit muss sich nicht auf 28 Tage vor der letzten Taterfassung beschränken. Die für alle LKW-Fahrer obligatorische Frist hat nichts mit einem gesetzlich zulässigen Zeitraum der verkehrsrechtlichen Ahndung von Lenkzeit-
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Von u.b. am 15.02.2011 um 09:47 Uhr gespeichert unter Bußgeld-News • kommentieren » gelesen 0 views