Urteil Halteverbot – Kein Parken im absoluten Halteverbot
Wer im absoluten Halteverbot parkt, muss damit rechnen, dass er kostenpflichtig abgeschleppt wird. Selbst wenn der Verkehr nicht behindert wird, darf das Fahrzeug dort nicht stehen bleiben.
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Von u.b. am 04.03.2011
um 08:34 Uhr
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