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Urteil Halteverbot – Kein Parken im absoluten Halteverbot

Wer im absoluten Halteverbot parkt, muss damit rechnen, dass er kostenpflichtig abgeschleppt wird. Selbst wenn der Verkehr nicht behindert wird, darf das Fahrzeug dort nicht stehen bleiben.
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Von u.b. am 04.03.2011 um 08:34 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 539 views