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Recht: Schadenfreiheitsrabatt trotz Unfalls behalten

Wer einen Verkehrsunfall verursacht und den entstandenen Schaden selbst begleicht, muss bei der Kfz-Versicherung keine Zurückstufung im sogenannten Schadenfreiheitsrabatt und somit keine höhere Versicherungsprämie fürchten. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) haben viele Versicherungsnehmer nach Angaben des Deutschen Anwaltsvereins die Möglichkeit, den verloren geglaubten Schadenfreiheitsrabatt sogar noch nachträglich zu retten. Voraussetzung:
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Von u.b. am 25.05.2011 um 07:07 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 516 views