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Recht: Obacht beim Rückwärtsfahren

Wer hat Schuld? Ein rückwärts fahrender Autofahrer muss besonders aufmerksam sein. Vor allem, wenn er ausparkt und sich in den fließenden Verkehr einordnet, gilt eine besondere Sorgfaltspflicht. Kommt es dabei nämlich zu einem Unfall, ist der Rückwärtsfahrer hierfür
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Von u.b. am 22.07.2011 um 08:39 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 1.183 views