Ausländische Bußgelder: Bislang noch keine Vollstreckung
Der verkehrstechnischen Narrenfreiheit gegenüber Bußgelder aus dem Urlaub ist im vergangenen Jahr in der EU ein Riegel vorgeschoben worden. Seither können Knöllchen auch über die Ländergrenzen hinweg den Weg bis zum Zuhause des Delinquenten finden.
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Von u.b. am 16.09.2011
um 06:37 Uhr
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