Recht: Verkehrssünder muss Fangprämie bezahlen
Eine Fangprämie geht zu Lasten der flüchtigen Verkehrssünder selbst. Macht sich ein Autofahrer
nach einem von ihm verursachten Unfall aus dem Staube und wird erst nach
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Von u.b. am 30.10.2011
um 06:27 Uhr
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