Verkehrsrecht: Gleiche Schuld – gleiche Haftung
Kommt es aufgrund zwei gleichschwerer Verstöße gegen die Verkehrsregeln zu einem Verkehrsunfall, sieht es mit der Haftung beider Unfallbeteiligten folgendermaßen aus:
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Von u.b. am 09.07.2012
um 07:38 Uhr
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