Nachts sind alle Katzen grau – Fußgänger leider auch
Wer in finsterer Nacht dunkel bekleidet eine Straße überquert, handelt laut der ARAG-Experten leichtsinnig und riskiert bei einem Unfall sämtliche Schadensersatzansprüche.
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Von u.b. am 11.02.2013
um 16:03 Uhr
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