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StVO Parken: Ohne doppelte Sicherung ist grob fahrlässig

Stellt ein Fahrer sein Auto ab, muss er es laut der StVO doppelt sichern – durch das Einlegen eines Ganges und mittels der Handbremse. Dies gilt insbesondere:
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Von u.b. am 06.05.2013 um 09:42 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 2.395 views