Auffahrunfall Urteil – Kein Aussteigen bei einem Blechschaden auf der Autobahn
Wer auf der Autobahn aussteigt, um den Blechschaden nach einem Auffahrunfall zu begutachten, hat als Geschädigter eines daraufhin folgenden Unfalls eine Mitschuld zu tragen. Denn die Autobahn dürfe man nur im äußersten Notfall betreten, betont das Oberlandesgericht Karlsruhe und erlegt dem Kläger eine Teilschuld von
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Von u.b. am 12.12.2013
um 09:37 Uhr
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Weihnachtsfeier: Bei Alkohol Hände weg vom Steuer
Was viele nicht wissen: Trotz 0,5-Promille-Grenze ist schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille der Führerschein in Gefahr.
Von u.b. am 12.12.2013 um 08:45 Uhr gespeichert unter Bußgeld-News • kommentieren » gelesen 1.147 views