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3.000 Euro Strafe für falsches Polizeiauto

Davon hat sicher schon jeder Autofahrer geträumt: Einfach das Blaulicht rausholen und als „Polizeiwagen“ den Stau links liegen lassen. Doch Vorsicht: Wer als Privatperson mit seinem Privatfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht herumfährt,
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Von u.b. am 03.02.2014 um 11:30 Uhr gespeichert unter Bußgeld-News • kommentieren » gelesen 0 views