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Grobe Fahrlässigkeit – Zahlt die Kaskoversicherung bei einer Alkoholfahrt?

Ein Mann fuhr auf eine trockene und gut beleuchtete Fahrbahn und kam plötzlich von der Straße ab. Er prallte gegen einen Baum. Die Polizei stellte daraufhin einen Blutalkoholwert von 2,07 Promille fest. Die Versicherung lehnte daher die Kostenübernahme für die Reparatur ab.
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Von u.b. am 10.06.2014 um 09:15 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 1.988 views