Gerichtsurteil – Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms
Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17.6.2014 wegen Nichttragen eines Fahrradhelms: Die Klägerin fuhr im Jahr 2011 mit ihrem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit auf einer innerstädtischen Straße. Sie trug keinen Fahrradhelm. Am rechten Fahrbahnrand parkte ein PKW. Die Fahrerin des PKW öffnete unmittelbar vor der
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Von u.b. am 18.06.2014
um 08:24 Uhr
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