Abschleppkosten – Falschparker nicht über Gebühr zur Kasse bitten
Ein Falschparker hat am 04.07.2014 vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen. Demnach dürfen nur die tatsächlichen Abschleppkosten in Rechnung gestellt werden.
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Von u.b. am 06.08.2014
um 11:23 Uhr
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