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O bis O ist Winterreifenzeit

Als Winterreifenzeit gilt die Spanne von Oktober bis Ostern – die bekannten zwei Os. Denn dann kann jederzeit ein Kälteeinbruch für Winterwetter sorgen. Um uneingeschränkt mobil zu bleiben, müssen daher jetzt die Spezialisten für die kalte Jahreszeit her. Weiterer Vorteil eines frühen Wechsels:
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Von u.b. am 08.10.2014 um 09:55 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 1.056 views